Physioteam Katzweiler + Physioteam Lauterecken Dynamik die bewegt
Physioteam Katzweiler + Physioteam Lauterecken                        Dynamik die bewegt

Erläuterung  zur Ausfallrechnung im Säumnisfall

Liebe Patientin, lieber Patient,

das Physioteam Katzweiler arbeitet um die Wartezeit für Sie so gering wie möglich zu halten nach dem Bestellprinzip. Das bedeutet, dass wir die mit Ihnen vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie vorbehalten.

Sollten Sie den mit uns vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, den Termin so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vorher, abzusagen. Nur so sind wir in der Lage, die für Sie reservierte Zeit anderweitig zu verplanen.

Aus Gründen der Fairness möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Ihnen eine Ausfallrechnung auf Grundlage der maßgebenden Gebührenliste Ihrer Krankenkasse gestellt werden kann, sollten Sie den Termin nicht innerhalb dieser Frist absagen.

 

Obwohl diese gängige Praxis ist, stößt es bei den Patienten immer wieder auf Unverständnis und Ablehnung. Wir möchten Ihnen daher den Grund und die rechtliche Grundlage dafür erläutern.

 

- Sobald ein Patient/in bei uns einen Behandlungstermin vereinbart, kommt es zu einem Behandlungsvertrag, in Form von einem Dienstleistungsvertrag gemäß §§ 611 ff  BGB zwischen dem Physioteam Katzweiler und dem      betreffenden Patienten zustande. Die/Der Patient/in         unterbreitet dem Physioteam Katzweiler durch den Vertragsabschluss (in Form eines Termins) ein Angebot, das durch die Benennung eines konkreten Termins von dem Physioteam Katzweiler schlüssig angenommen wird. Dadurch kommt ein Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff BGB wirksam zu Stande. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform z.B. Schriftform) ist nicht erforderlich. Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.

 

-Auf Grundlage diesem geschlossenen Vertrages ist das Physioteam Katzweiler dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räume, Behandlungsmaterialien und Physiotherapeuten/innen zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss für die   Behandlung genügend Behandlungszeit zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug erhalten wir den Vergütungsanspruch für die Behandlung.

Die/Der Patient/in ist vertraglich dazu berechtigt, die Behandlung vom Physioteam Katzweiler einzufordern. Die/Der Patient/in ist verpflichtet den Vergütungsanspruch zu bezahlen (bei gesetzlich Versicherten wird der Vergütungsanspruch von der Krankenkasse bezahlt).

 

- Nimmt die/der Patient/in aus irgendwelchen Gründen den vereinbarten Behandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier die/der Patient/in). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.

Das Physioteam Katzweiler wird bezogen auf den versäumten Behandlungstermin von seiner Pflicht zur Behandlung befreit. Behält aber seinen Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB.

Der Hintergrund dieses Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit  auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt schließlich Personal, Zeit, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterial      zur Verfügung. Es sind dadurch kostenintensive Dispositionen zu treffen. Der Dienstleister (Physioteam        Katzweiler) sollte deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (die/der Patient/in) liegen.

 

Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.

 

- Auf Grund der Ausführung von oben ergibt sich, dass auch im Fall der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin bestehen bleibt.

 

- Wir sehen von einer Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell davon , wenn der Behandlungstermin 24 Stunden vorher abgesagt wird. Der Vergütungsanspruch muss immer dann geltend gemacht werden wenn die/der Patient/in, ohne jede      Rücksprache zum Behandlungstermin nicht erscheint. Das Physioteam Katzweiler hat in diesem Fall keine Möglichkeit den versäumten Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, jedoch nicht 24 Stunden im Voraus, so sind wir stets bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Wenn dies nicht gelingt muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch von unserer Seite geltend gemacht werden.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis

 

Hier finden    Sie uns!

 

Physioteam Katzweiler 

 

Manuel Gehrhardt

Nadja Keiper


Hauptstr. 1a
67734 Katzweiler

 

Tel. 06301/799 7777

 

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8:00 - 20:00

Fr 8:00 - 16:00

Hier finden    Sie uns!

 

Physioteam Lauterecken

 

Manuel Gehrhardt

Nadja Keiper

 

Hauptstraße 11-15

67742 Lauterecken

 

Tel. 06382 40 300 80

 

Öffnungszeiten:

Mo und Do 10:30-19:00

Di, Mi, Do 8:00-16:30

Fr 8:00 - 16:30

 

 

Terminvergabe:

Mo + Do 14:00 - 18:00

Di, Mi, Fr 10:00 - 14:00

Hinweise

Sie haben Fragen zu Ihrem ersten Termin oder der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse? Hier finden Sie weiterführende Informationen.

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